Gerne können Sie Pakete aus Übernachtung und Spa-Aufenthalt zusammenstellen und anbieten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Sie dabei möglicherweise unter das Pauschalreiserecht fallen.
Das Pauschalreiserecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Reiseveranstalter, die verbundene Reiseleistungen (wie z.B. Unterkunft und Spa) zu einem Gesamtpreis anbieten. Es schützt die Verbraucher durch klare Informationspflichten und Sicherheitsmaßnahmen für den Fall einer Insolvenz. Bevor Sie solche Pakete vertreiben, sollten Sie sich daher über Ihre rechtlichen Pflichten im Rahmen des Pauschalreiserechts informieren und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen ergreifen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Falls Sie Interesse haben Pakete zu vermarkten, sprechen Sie uns gerne an, damit wir die Optionen durchsprechen können. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine kostenfreien Kontingente zur Verfügung stellen können.